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   VGH Bayern, 27.10.1993 - 26 CE 92.2699   

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VGH Bayern, 27.10.1993 - 26 CE 92.2699 (https://dejure.org/1993,30473)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.1993 - 26 CE 92.2699 (https://dejure.org/1993,30473)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 (https://dejure.org/1993,30473)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10

    Lärmbeeinträchtigung durch Altglassammelbehälter

    Schädliche Umwelteinwirkungen sind dabei nach der gesetzlichen Definition des § 3 Abs. 1 BImSchG Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, a.a.O. und juris, Rn. 17, BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 - juris, Rn. 8, OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001, NVwZ 2001, 1181 und juris, Rn. 7).

    Dies ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die Sammelsysteme nach der Verpackungsverordnung, die in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz genießen, für ihr Funktionieren darauf angewiesen sind, dass die erforderlichen Sammelbehälter in der Nähe der Haushalte aufgestellt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, juris, Rn. 12; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O., S. 669 und juris, Rn. 49).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine unrechtmäßige Benutzung durch Dritte der Körperschaft, die nur für die Standortentscheidung verantwortlich ist, dann nicht zugerechnet werden kann, wenn die Behörde einer missbräuchlichen Nutzung durch einen an den Containern angebrachten Hinweis auf die Einhaltung der Einwurfzeiten Rechnung trägt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, juris Rn. 15; HessVGH Urteil vom 24.08.1999, a.a.O., S. 670 und juris Rn. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2016 - 10 S 579/16

    Lärmbelastung - Altglassammelbehälter in einem Abstand von weniger als 6 m zu

    Nach dieser Vorschrift sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen - wie die hier in Rede stehenden Altglassammelbehälter (vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 27.10.1993 - 26 CE 92.2699 - juris Rn. 8; HessVGH, Urteil vom 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 - NVwZ-RR 2000, 668, 669 = juris Rn. 44; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010 - 8 A 10357/10 - BauR 2010, 1907, 1908 = juris Rn. 37) - so zu errichten und zu betreiben, dass (1.) schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, (2.) nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und (3.) die beim Betrieb der Anlagen entstehenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden.
  • VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wertstoffhofs in einem reinen Wohngebiet,

    Diese Rechtsauffassung, daß Altglascontainer bzw. Wertstoffhöfe mit den damit verbundenen Lärmimmissionen in Wohngebieten als ortsüblich hinzunehmen sind, entspricht auch der sich zwischenzeitlich festigenden Rechtsprechung der Bausenate des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluß vom 27.10.1993 Az. 26 CE 92.2699; Urteil vom 28.2.1994, NVwZ-RR 1995, 650; ebenso VG Würzburg vom 10.10.1991, BayVBl 1992, 153 und VG Münster vom 22.2.1989, NJW 1989, 1820).

    Asoziale Verhaltensweisen Einzelner können aber durch das Recht nicht beherrscht und - insbesondere im vorliegenden Fall - durch angemessenen Einsatz der der öffentlichen Hand zur Verfügung stehenden Mittel nicht zuverlässig unterbunden werden (BayVGH vom 27.10.1993, a.a.O.; vom 30.11.1987, a.a.O. S. 243/244).

  • VG Aachen, 15.12.2011 - 6 K 2346/09

    Aufstellen von Altglascontainern in einem reinen Wohngebiet

    Eine Lage im Wohngebiet, die eine hohe Akzeptanz der Sammelbehälter mit sich bringt, ist vielmehr gerade Voraussetzung für das Funktionieren der Wertstoffsammlung und daher als abfallwirtschaftlich erwünscht anzusehen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, ; VG München, Urteil vom 8. Oktober 2002 - M 16 K 01.2295 -, .

    Dem ist die Beklagte durch die Anbringung - im Klageverfahren noch einmal modifizierter - Hinweisschilder aber hinreichend nachgekommen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, .

  • VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 85.436

    Wertstoffhof - § 15 BauNVO

    Diese Rechtsauffassung, daß Altglascontainer bzw. Wertstoffhöfe mit den damit verbundenen Lärmimmissionen in Wohngebieten als ortsüblich hinzunehmen sind, entspricht auch der sich zwischenzeitlich festigenden Rechtsprechung der Bausenate des VGH München (Beschl. v. 27.10.1993 - 26 CE 92.2699; NVwZ-RR 1995, 650; ebenso VG Würzburg, BayVBI 1992, 153 und VG Münster, NJW 1989, 1820).

    Asoziale Verhaltensweisen einzelner können aber durch das Recht nicht beherrscht und insbesondere im vorliegenden Fall - durch angemessenen Einsatz der der öffentlichen Hand zur Verfügung stehenden Mittel nicht zuverlässig unterbunden werden (VGH München, Beschl. v. 27.10.1993 - 26 CE 92.2699; BayVBI 1988, 241 (243f.)).

  • VG Gelsenkirchen, 19.01.2016 - 5 K 5405/14

    Baugenehmigung; ; Traglufthalle; ; Schwimmbad; ; Nichtigkeit; ; Unbestimmtheit; ;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1991 - 7 C 12/90 - OVG NRW, Urteil vom 24. Januar 1983 - 7 A 733/81 - BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20. Februar 2014 - 5 K 1151/12 - jeweils zitiert nach juris.
  • VG Augsburg, 06.03.2023 - Au 9 K 22.725

    Nachbarklage gegen Wertstoffcontainer, Keine unzumutbaren Lärmimmissionen,

    Dies lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass die Sammelsysteme, die in der Bevölkerung große Akzeptanz genießen, für ihr Funktionieren darauf angewiesen sind, dass die erforderlichen Sammelbehälter in der Nähe der Haushalte aufgestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.20.1993 - 26 CE 92.2699 - juris Rn. 12).
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